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   FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 1 K 75/99   

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https://dejure.org/2000,11558
FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 1 K 75/99 (https://dejure.org/2000,11558)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2000 - 1 K 75/99 (https://dejure.org/2000,11558)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2000 - 1 K 75/99 (https://dejure.org/2000,11558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Anwendungsbereich von § 174 AO - Festsetzungsfrist bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Unterschiedliche Würdigung vergleichbarer Sachverhalte in verschiedenen Veranlagungsjahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Unterschiedliche Würdigung vergleichbarer Sachverhalte in verschiedenen Veranlagungsjahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174
    Zum Anwendungsbereich von § 174 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterschiedliche Würdigung vergleichbarer Sachverhalte in verschiedenen Veranlagungsjahren fällt nicht unter den Anwendungsbereich des § 174 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 335
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 1 K 75/99
    Wegen der Geschäftspraktiken der Fa. A. wird auf den Tatbestand des Urteils des BFH vom 22.7.1997, Az.: VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755 ff. Bezug genommen.

    Materiell dürfe die Berücksichtigung des Verlusts nicht deshalb versagt werden, weil der auf den Kl. entfallende Verlustanteil nicht im Jahresabschluss 1991 von A. festgestellt, von seiner Kapitaleinlage abgebucht oder von einem Finanzamt geschätzt worden sei (vgl. BFH, Urteil vom 22.07.1997 VIII R 57/95 a. a. O., S. 761).

    Im übrigen könnte die Klage auch materiell keinen Erfolg haben, weil die vom BFH in ständiger Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen - nämlich Entstehung eines dem stillen Gesellschafter anteilig zuzurechnenden laufenden Verlustes auf der Ebene der Gesellschaft, Abbuchung dieses Verlusts von der Einlage sowie Verlustnachweis durch Jahresabschlüsse der Gesellschaft oder Schätzung des zuständigen Finanzamts (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 22.7. 1997 a. a. O.) - nicht erfüllt sind.

  • BFH, 26.01.1994 - X R 57/89

    Keine widerstreitende Steuerfestsetzung i. S. des § 174 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 1 K 75/99
    Regelungsgegenstand ist somit eine rechtswidrige mehrfache Besteuerung desselben Sachverhaltes (BFH, Urteil vom 26.1. 1994 X R 57/89, BStBl II 1994, 597).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 52/90

    Keine analoge Anwendung des § 174 AO im Fall einer doppelt fehlerhaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 1 K 75/99
    Dabei müssen die mehreren Berücksichtigungen desselben Sachverhalts in einem wechselseitigen Ausschließlichkeitsverhältnis stehen, das eine nochmalige Berücksichtigung des bereits berücksichtigten Sachverhalts denkgesetzlich ausschließt (BFH, Urteil vom 11.7. 1991 IV R 52/90, BStBl II 1992, 126).
  • FG Münster, 03.07.2007 - 1 K 2766/04

    Möglichkeit der Abänderung eines Feststellungsbescheid; Erläuterung; der

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Finanzgerichte als auch des BFH eröffnet eine falsche Beurteilung eines berücksichtigten Sachverhaltes nicht den Anwendungsbereich des § 174 Abs. 3 AO (vgl. Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2000, 1 K 75/99, EFG 2001, 335; FG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1990, II 193/86, EFG 1990, 555; BFH, Urteil vom 03.09.1997, IV B 166/96, BFH/NV 1998, 148, 150).
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